DSGVO-so schlimm wie ein Vorrunden-Aus der Fussballer?

Datenschutz und GPS Tracking: Große Aufregung um Bekanntes

ZHS Cheftool Chef1sm

Hier geht die Welt vermutlich nicht unter. Wenn man die höchstrichterliche Rechtsprechung liest, werden folgende Grundsätze entwickelt :

"Der Maßstab...

der Erforderlichkeit orientiert sich in erster Linie an der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit, die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses zu bestimmen. Alles was zur Ausübung von Weisungsrechten eines Arbeitgebers oder einer Kontrolle der Leistung oder des Verhaltens seiner Beschäftigten notwendig ist und nach den Grundsätzen des Arbeitsrecht erlaubt ist, muss aus datenschutzrechtlicher Sicht als erforderlich eingestuft werden.

Darf der Arbeitgeber also eine GPS Ortung durchführen? In der betrieblichen Praxis gibt es eine Reihe arbeitsrechtlich erlaubter Kontrollmöglichkeiten. Dazu gehört der Nachweis, welche Zeiten auf welchen Kostenstellen oder zu welchen Verrichtungen von welchen Personen und mit welcher Qualifikation erbracht wurde- das ist heute eine Norm im Nachweis von Bauleistungen (Bautagebuch).

Weiter stellt der Arbeitgeber ein Fahrzeug, z.B. in Form eines Mannschaftstransports, ausschließlich zu betrieblichen Zwecken zur Verfügung. Es ist betriebliche Übung und arbeitsrechtlich zulässig, den entstandenen Aufwand in der Kostenrechnung zu erfassen, für Zwecke der Disposition von Aufträgen zu ermitteln und die weisungsgemäße Abwicklung zu kontrollieren (Kontrolle der Fahrtstrecken). Ebenso zu ermitteln, ob die Fahrzeuge - entgegen der Weisung - privat genutzt wurden. Mag sein, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten ohne vorherige Information zum Zweck des Betrugsnachweises überwachen ließ und ein Gericht später die so gefundenen Beweise nicht anerkannt haben wollte - das entkräftet aber nicht den Grundsatz, dass arbeitsrechtlich zulässige Kontrollen datenschutzrechtlich als erforderlich anzusehen sind.

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